Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Staupschilling
Staupschilling, m.
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das sie mit irem bruder blutschande begangen ... dafur ir zur leibsstraffe nicht mher als der staubschillingk von euch zuerkant worden1573 BrandenbSchSt. I 590
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beyde moͤhrinnen ... wurden ... auf offenem markt an die tortur geworfen. nachdem sie aber keine andre ursach ... herausfoltern konden, liesse man ihnen einen staupschilling anstreichen und verwiese sie auf zehen jahre des landes1668 Fugger,Ehrensp. 982 Faksimile
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ist sie [magd], weil ihr frommer herr selbst dafuͤr gebaͤten, daß man sie nicht am leben strafte, mit einem staub-schilling begnadet worden1740 BiblMagica II 177