Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
statutargemeinde f.
statutargemeinde , f. : unter statutar gemeinden versteht die österr. gesetzgebung solche gemeindewesen, welche nicht unter die bestimmungen der allgemeinen, für das betreffende kronland giltigen gemeindeordnungen fallen, sondern bezüglich ihrer organisation und verwaltung durch ein sondergesetz geregelt werden, in welchem ihre unmittelbare unterordnung unter die landesvertretung und die politische landesstelle ... ausgesprochen ist. österr. staatswb. 2, 1125 b f.; man kann die hiedurch den statutargemeinden eingeräumte sonderstellung mit dem ausdrucke: 'landesunmittelbarkeit' bezeichnen. das …