Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
statthalterisch
statthalterisch, adj.
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wollen wir auch verpflichtet seyn, diesem stifft kein stadthalterisch regiment von fuͤrsten, herren und grafen, oder durch unsere herren verwandte und sonsten einigen auslaͤndischen zu ordnen1648 v.Meiern,Westph. VI 475
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legte er in dem stadthalterischen palaste auf eine feyerliche art in gegenwart derer deputirten der general-staaten und des staats-raths ... sein glaubensbekänntniß ab1764 RhAntiqu. II 3 S. 359
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gleichwie aber beyder capitulation Philip Sigismunds nicht auf die ausschliessung des bischofs, sondern nur eines mit auslaͤndern besetzten statthalterischen regiments, die absicht gerichtet worden1768 Faber,NStaatskanzlei 23 S. 399
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klagen wegen der vorgeblichen untaͤtigkeit des stats ... gegen den statthalter und die statthalterische regirung1783 Schlözer,StAnzeigen V 250