Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
stathaft
stathaft
- ›angesehen, ehrenhaft, trefflich (von Personen)‹.
- ›vermögend, über ansehnlichen Besitz verfügend, wohlhabend; militärisch voll ausgerüstet‹.
- ›zu etw. in der Lage, fähig‹.
- ›rechtsgültig, rechtskräftig, durch Vollmacht bestätigt‹.
- ›erlaubt‹.