Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
standfest
standfest, adj.
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dat standvaste vnbewechlyke ertryke1487 Schiller-Lübben IV 363 Faksimile
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[wir befehligen die unterthanen an uns, ihren] regierenden landes-herrn, mit unverbruͤchlichster treue und anhangung sich standfest zu halten und davon durch nichts ... wanckend machen zu lassen1735 Faber,Staatskanzlei 65 S. 213
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ist die gedachte successio linealis in den staaten des niedern Deutschlandes am laͤngsten standfest geblieben1767 HambGSamml. IV 446