Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stallbursche
Stallbursche, m.
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da sich ... in stall-sachen zwischen den stall-burschen irrungen und gebrechen zutruͤgen, [soll man] solches mit bescheidenheit unserm stallmeister fuͤrbringen1648 Moser,Hofr. I Beil. 169 Faksimile
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seine auffsicht soll vnser stallmeister in gemein dahin fuͤhren, daß vnserer stallordnung in allen puncten vnd artickeln ... von allen vnsern stallburschen, wie auch vnsern bedienten vnd ihrem gesinde in acht genommen werdenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 356
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allen laquayen, stall-burschen und dienern [ist] das degen-tragen ... auff offener strassen verbotten1706 HessSamml. III 562 Faksimile