Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stämmlein n.
stämmlein , n. kleiner stamm: ingleichen solle genzlichen verpoten sein, kleine stämblein oder mer in perg oder auen oder sonst auf der gemain, so zu ziglen tauglich, zu maneillen oder garten oder stifflreisser, noch zu verbrennen, abzuhauen oder abzumachen. tirol. weisth. 4, 141, 14; das ( diese antwort des Franzosen ) musz der rheinländische hausfreund loben, und wollte gern aus seinem eigenen wald ein paar stämmlein auch hergeben, wenns fehlen sollte ( an galgen für die spitzbuben ). Hebel 2, 93 . daneben stammel, stämmel: gleichfalls solle niemand, wer der seie, nit in perg, auen oder auf …