Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtwacht
Stadtwacht, f.
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so vorlate we ome schotes unde stadwachte alle de wile he levet1404 HildeshUB. III 51 Faksimile
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die goldshmidt [sind] in denen übrigen burgerlichen mitleiden, ... als in feuersnoth, thor- und stattwacht, einbelaitung der landsfuersten ... zu pariern ... shuldig1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
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von den stadt- und zehntschafts-wachten: aus jeder zehntschaft sollen alle nachten ein mann ... auf der gassen in der zehntschaft wachten, welche auf feuer und andere ungelegenheiten gute achtung geben sollen1710 ArchSiebb.² 7 (1866/67) 338
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bewilligt, ir statwacht auf annderthalb hundert mann zu störkhen1569 Veltzé,Stadtguardia 175
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auff disem plaz ist bereits die gesampte bürgerschafft (ausser der bestelten stattwachten) im gewehr gestanden, welche die gewohnliche drey salue gegeben1704 Joner,ColmarNota. 74
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daß der ... bottschaffter ... die stadt-wacht durch seine hauß-bediente anpacken hat lassen1710 StaatsKlugheit 351 Faksimile
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einer gefaͤhrlichen schlaͤgerey halber, ... deßwegen [er] in der statt-wacht arrest gerathen1729 Moser,StaatsR. 45 S. 440 Faksimile
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[daß die stadt commissariis] alle einfuͤhrende holtz-wägen durch die stadt-wacht ... lustriren und ... visitiren [lasse]1743 SchrMährSchles. 12 (1859) 441
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daß ... um halb 11 uhr durch ... eine stadt-wacht samtliche wirthshaͤusere nochmals alltaͤglich visitirt [werden sollen]1766 SammlBadDurlach II 172 Faksimile
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daß die unruhige nacht-geister und gassenschwaͤrmer von der patrouille aufgehoben und in die ... statt-wacht eingefuͤhrt werden sollen1754 Moser,Hofr. I 131 Faksimile