Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
stadtsteuer f.
stadtsteuer , f. steuer, welche die stadt ihren einwohnern auferlegt, häufig im auftrage des landesherrn: statsteuer Schottel 481 b ; statsteuer ( neben landsteuer) 482 a ; s. auch oben städtesteuer ( s. 455). in älterer sprache statstiure: auch haben wir unser stat stiure geordent und besetzet, das ein ieglich man und fraw, rich und arme wie die genant sint alles ir gut, es sie aigen, lehen, ligentz oder varntz, besuchtz und unbesuchtz, ... alles gelich verstiuren sullen als lieb in das ist. d. städtechron. 4, 137, 17. stadtsteuer: die statstewer und lantstewer zu Aychach. ( zum jahre 1368.) …