Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtstatut
Stadtstatut, n. meist pl.; auch lat. flektiert (im Rahmen der städt. Autonomie erlassene) Rechtsbestimmung einer Stadt (III) bdv.: Munizipalstatut, Stadtgebot (I), Stadtrecht (IV), Stadtrezeß, Stadtwillkür, Statutenrecht (II) [wir gebieten] den gliedern dieses angeordneten gymnasii, ... daß dieselbigen sich alle der gemeinen stadt- und diesen special-statuten gehorsamlich ... bezeigen 1652 HambGSamml. VIII 471 Faksimile das sogenannte sachsen-recht und die darauf gegruͤndete und daher ruͤhrende stadt-statuten und gewohnheiten [sollen] hiemit gaͤnzlich caßiret und abgethan seyn 1675 BrschwWolfe…