Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtregiment
Stadtregiment, n.
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dweil wir dann oben von der hohen oberkeyt ... gemeldet, so woͤlln wir hie auch vom burgerlichen magistrat, senat, vnd stattregiment ein wenig anzeygen1550 Gobler,Rsp. 5v Volltext (und Faksimile)
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friede, einigkeit und gute polizey, ... ohne das kein land- noch stadtregiment bestehen, vielweniger gedeyhen magSaalfeldStat.(1558) 125
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[Kleiderordnung:] damit ... vnter diser statt burgerschafft vnd verwandten so wol als inn andern wolgeordenten stadtregimenten ein stand vor dem andern ... erkant werden moͤge1583 Wüst,Policey VII 476
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ist immerfort das stadtregiment eines von des ampts botmäßigkeit separirtes werk gewesen1650 ProtBrandenbGehR. IV 318 Faksimile
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haben wir ... ein neues stadtregiment formieren müssen ... und soll das stadtregiment inskünftig bestehen in dem gerichtsschulzen, einem burgermeister, dem syndico, einem secretario, dem cammerschreiber, acht ratsherrn1690 GöttingenGeschV. 4 (1896) 21
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[raths-personen sollen] wegen ihres ehrenstandes und gemeinen stadt-regiments ... mit jeden oberzehlten oneribus personalibus ... verschonet werden1692 LeipzStO. 198 Faksimile
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was das politisch-weltliche stadt-regiment dieser republic [Zuͤrich] betrifft, so bestehet die hoͤchste gewalt bey den klein und grossen raͤthen1720 Lünig,TheatrCerem. II 1061 Faksimile
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vor diesem wurde das stadtregiment durch reichsvoͤgt und schultheissen gefuͤhrt, heut zu tag aber gehet solches durch die haͤnde der magistraten1770 Kreittmayr,StaatsR. 109 Faksimile
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die freunde, denen eine ganze gemeinde gewoͤhnlich macht gab, uͤber wichtige sachen mit dem rath zu beschließen, heißen ... in Kemten das stadtregiment, welches rath, gericht und gemeinde begreift1793 Lang,Steuerverf. 164 Faksimile
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von den policeyrechten der staͤdte ... welche ihr eigenes stadtregiment haben und unmittelbar unter dem landesherrn ... stehen1804 v.Berg,PolR. IV 125 Faksimile