Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtphysikus
Stadtphysikus, m.
wie Stadtarzt
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statt- und land-physici1680 Meiningen/Moser,Hofr. I Beil. 362 Faksimile
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unserm jederweiligen stadtphysico mit zuziehung eines oder andern approbirten practici oder professoris [ist die examinirung der apotheker aufgetragen]1686 Würzburg/QNPrivatR. II 2 S. 141
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ein jeder neuer diener, wann er das erstemal in unsere dienste kommet, gibt pro receptione ... in der dritten classs, als voͤgt, keller, pfleger, ... auch stadt- und land-physici und andere geringere bediente ... einen gold-gulden1709 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 335 Faksimile
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nach ablegung des gewoͤhnlichen eides eines stadt-physici [soll ihm] die befreyung von allen buͤrgerlichen oneribus zugestanden ... werden1720 CCHolsat. III 902 Faksimile
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die apotheken müßen vom stadt-physico ... untersuchet werden, ob auch alle nöhtige medicamenta darinn befindlich1724 MittKönigsberg 2 (1910) 203
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[von extra-ordinair-steuern:] stadt-physicus, woferne er nicht zugleich das amts-physicat besorget 4 thl.1767 CAug. Forts. I 2 Sp. 784 Faksimile
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die aufseher der districte untersuchen ferner den zustand der armen mit huͤlfe des stadt-physicus in ansehung der kranken1772 VerordnAnhDessau I 139 Faksimile
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[die bader sollen] ehevor sie als meister aufgenommen, bey dem landschafts- oder stadt-physico jeden rentamts examinirt werden1774 Wagner,Civilbeamte II 111 Faksimile
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nach dem gerichtsgebrauch wird ... die direction der section gewoͤhnlich dem land- oder stadtphysico, oder einem medicinaͤ-practico anvertrauet1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1139 Faksimile
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sowohl der apotheker selbst als seine gesellen muͤssen gehoͤrig gepruͤft und beeidiget seyn, jaͤhrlich ihre apotheke von dem stadtphysikus besichtigen lassen1785 Fischer,KamPolR. III 319 Faksimile
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die besonderen polizeydepartements und inspectionen sind: ... das departement des medicinalwesens, das aus zwey rathsherrn, den beyden stadtphysicis und dem garnisonsmedico bestehet1786 Stralsund/Gadebusch,Staatskunde I 95 Faksimile
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zur besorgung der kranken [im stadtlazareth] ist der erste stadtphysikus und ein chirurgus; zu ihrer versorgung ein speisemeister ... angestellet1786 Gadebusch,Staatskunde I 102 Faksimile
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gewoͤhnlich nimmt man [zur gerichtlichen Besichtigung des Leichnams] den stadt oder landphysikus und den stadt oder landchirurgus1798 Grolman,KrimRWiss. 406 Faksimile
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alle leib- und hofmedici, stadt- und landphysici [sollen den diensteid ablegen]1803 SammlBadStBl. I 1104 Faksimile