Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtmarkung
Stadtmarkung, m.
-
alle die, die in der stat und statmarckuͤng siczen, leyden mit der stat gut und ubel1414 MBoica 47 S. 589
-
ich sol ... in irer statt markung und oberkeit kein gut zu kauffen und an mich zu pringen macht haben one iren erlaub1532 DRWArch.
-
[die stadt haͤtte nicht mehr denn 4] in den zehend- vnd guͤltgefaͤllen verwandte doͤrfflein; die stadt-marckungen selbsten waͤren anders wohin zehendbar1747 Moser,StaatsR. 30 S. 493 Faksimile
-
[edeleute genießen] bloß die staͤdtische abzugsfreyheit, wenn anders ihre guͤter nicht auf der stadtmarkung gelegen sind1785 Fischer,KamPolR. I 432 Faksimile
-
in hiesiger stadtmarkung wird dem stadtamt die vollstreckung dieser verordnung ... aufgetragen1804 v.Berg,PolR. VII 274 Faksimile