Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkux
Stadtkux, m. einer Stadt (III) (als Freikux) zustehender Anteil an einem Bergwerk (IV) bzw. der hieraus erwirtschaftete Gewinn; idR. der Stadt zustehend, in welcher sich das Bergamt (I 1) befindet vgl. Kirchenkux, Kux daß dem bergmeister ... an den kirchen- und stadtkuxen, so itzo sein und künftig darin aufkommen mögen, kein eingriff ... beschehen soll 1551 ZRG.² Kan. 38 (1952) 350 sol der grundherr macht haben ... einen kuckus, welcher von den gewercken, in allermassen der kirchen oder stadtkuckus frey verbauet werden sol, zubehalten 1673 Span,BergurthelBO. 25 Faksimile befehl, dass nicht nur…