Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Stadtkasten
Stadtkasten, m. I Kasten (I), Truhe, Schrank (II) zur Sammlung und sicheren Aufbewahrung von Geldern, Dokumenten und weiteren wichtigen Gegenständen (zB. dem Stadtsiegel) einer Stadt (III) bdv.: Stadtkiste, Stadtlade, Stadttruhe seint hierin die gemeinen felder, statgebruͤche, huden, masten ... verzeichnet, ... vffs papeyr gebracht ... vnd in den statkasten gelegt worden, daß sie die nachkhommen sich jederzeit dornach zu richten haben 1580 Ledebur,Arch.² III 262 all das saltz geld ist in den stadtkasten kommen 1609 MLiv. IV 267 Faksimile die achtmaͤnner sollen ... auf dem rathhause an einen si…