Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stabsamtmann
Stabsamtmann, m.
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[bei Zollvergehen sollen die Zollbeamten] den außlaͤndischen roß und wagen arrestiren, und solches alsogleich an den nechstgesessenen staabs-amptmann gelangen lassen1657 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 201 Faksimile
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als sollest du der stabsamtmann neben bürgermeistern und gericht ... jährlich ... zu unserer fürstl. oberrathsexpedition unterthänigst berichten1667 Wintterlin,BehWürt. I 88
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daß er [delinquent] sich bey seiner an- und abkunfft bey dem staabs-amptmann loci, wohin er gesendet wird, anmelden [soll]1694 Reyscher,Ges. VI 190 Faksimile
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[der Pfleger soll, wenn] schuldner nicht zahlen wollen, solche bey dem ... staabs-amptmann verklagen1776 Württemberg/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 227 Faksimile
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wird in aemtern, wo keine stadtgerichte befindlich sind, die rechtspflege in erster instanz von dem ober- oder stabsamtmann ... ausgeuͤbt1806 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 357 Faksimile