Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stabrecht
Stabrecht, n.
-
begherten sie mit ime zu verschaffen ... die bezalung zu erstatten oder inen ... stabsrecht über sein gutt erghon lassen1505 FreiburgHlGeistUrk. II 419 Faksimile
-
[Verwirkung eines Guts nach dem] Oberviehpacher aignen freyheitsbiechel, weillen er [Besitzer] schon 7 jahren daß stabrecht nit genommen oder [den Hofmarksherrn] als seinen aigenthumbshern agnosziert1679 Wilhelm,NBayrRpfl. 144