Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Rechtsgut N.
Rechtsgut, N., ›rechtlich anerkanntes In- teresse des Einzelnen oder der Allge- meinheit das wegen seiner besonderen Bedeutung Rechtsschutz genießt (z.B. Le- ben)‹, 19. Jh., s. Recht, Gut
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Rechtsgut, N., ›rechtlich anerkanntes In- teresse des Einzelnen oder der Allge- meinheit das wegen seiner besonderen Bedeutung Rechtsschutz genießt (z.B. Le- ben)‹, 19. Jh., s. Recht, Gut
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Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Rechtsgut, N., ›rechtlich anerkanntes In- teresse des Einzelnen oder der Allge- meinheit das wegen seiner besonderen Bed…
Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Rechtsgut , das durch die Rechtsordnung geschützte Gut oder Interesse. Der Begriff wird in der heutigen Rechtsordnung in…
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Wortbildung
4 Bildungen · 2 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von rechtsgut 2 Komponenten
rechtsgut setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
LDWB2
Rechts|gut|ach|ten n. (-s,-) bëgnsté iuridich m. , arat legal m.
DRW
Rechtsguttat, f. wie Rechtwohltat zum dritten haben auch die bürgen diese rechts-gutthat, daß sie von dem creditore deßen anspruch und forde…
DWB
stabrechtsgut , n. eigentlich freies bauerngut.
DWB
waldrechtsgut , n. zu waldrecht verliehenes gut. kurhess. landtagsabschied 1731, in: neue sammlung der landesordnungen 1, 302. Zedler 52, 14…