Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Stabelholz
Stabelholz, n.
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das er in vnsern holczen ... souil prennholcz vnd stabelholcz, als er czu seiner notturfft bedarff, hawen vnd wegfuren mag1431 CDBrandenb. I 11 S. 215
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ein [halbe] holzstete ... daraus kan man stabel hauen und dem gotskasten zum besten verkaufen; einen andern holzfleck hat dieses gotshaus eigen und alleine, daraus man auch stabelholz hauen und vorkaufen kan1555 GQProvSachs. 41, 2, 1 S. 215