Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Staatszweck
Staatszweck, m.
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nichts desto weniger schmeichelt sich Franckreich bereits mit nicht geringer hoffnung seinen weitgesteckten staatszweck [die Wahl des Dauphins zum Kaiser] endlich noch wohl zu erreichenDie verworffene Fürstenbergische Chur-Mütze (1689) 23
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[da sicherheit und wohlfahrt] in dem brennpuncte der kaiserlichen obergewalt und des ersten staatszwecks zusammentraͤten1790 Pütter,Reichspost 87 Faksimile
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die höchste staatsgewalt erstreckt sich auf ... das recht, alles dasjenige zu thun ..., wodurch der staatszweck, d.i. die allgemeine wohlfahrt, begründet und erreichet wirdRhein. Bund 3 (1807) 439
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das recht der staatsgewalt alle bestehende koͤrperschaften aufzuloͤsen, sobald sie mit dem staatszweck oder mit dem gemeinwohl in gegenstoß gerathen1810 Brauer,ErläutCNap. IV 391