Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatszweck m.
staatszweck , m. zweck den der staat hat: eine unumschränkte fürstenmacht, mit allgemein vernünftigen staatszwecken verbunden, ist .. thatsächlich in allen zeiten möglich. Beckers weltgesch. 17, 7 ; die regierung des staats ist zufolge des staatszwecks zum schutz aller rechte verpflichtet. allgem. anz. d. Deutschen 1845, s. 3643; indem der staat mehr als ehedem sittliche aufgaben als staatszwecke verfolgte. Brieger Constantin d. gr. (1880) s. 28; ich bin stets der meinung gewesen, dasz der transport- und correspondenzverkehr zu dem staatszwecke beizusteuern habe und diese beisteuer in der port…