Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatskanzler m.
staatskanzler , m. vorgesetzter der staatskanzlei. Adelung, der höchste verantwortliche beamte der staatsregierung: an die spitze der verwaltung trat (1810 in Preuszen ) ein kabinet von fünf staatsministern (für inneres, finanzen, auswärtige angelegenheiten, krieg und justiz), dessen haupt, der staatskanzler, als oberster rat der krone die oberaufsicht über die gesamte verwaltung zu führen hatte. Schröder d. rechtsgesch. (1894) 827 .