Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
staatsbürger m.
staatsbürger , m. ' bürger eines staates, ein mitglied der gesellschaft, welche man staat nennt; besonders ein solches, welches das stimmrecht in der gesetzgebung für den staat hat ' ( nach Kant, vgl. unten K. 5, 146, aber auch die abweichende auffassung in den belegen unter staatsbürgerrecht), wahrscheinlich in der zeit der französischen revolution aufgekommen. vgl. W. Feldmann in der zeitschr. f. d. wortforschung 6, 340 : was der pflicht ihrer glieder als staatsbürger widerstreite. Kant rel. innerh. d. gr. d. bl. vernunft 113 Kirchmann; die zur gesetzgebung vereinigten glieder einer solchen …