Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Störer
Störer, m. I Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz vgl. stören (I) [unser oberambt solle] gegen einen solchen ... stöhrer der territorialgräntzen inquisitorie verfahren 1700 PfälzMarknutzW. 291 die evangelische ... schmissen zwey kayserliche raͤthe, nebst einem secretario als stoͤhrer der gemeinen ruhe zum fenster hinaus 1737 Moser,StaatsR. I 403 Faksimile der richter muß den gestörten durch androhung verhältnißmäßiger strafen gegen den störer ... gegen fernere beeinträchtigungen schützen 1794 PreußALR. I 7 § 151 verfo…