Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sprachfenster
Sprachfenster, n.
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gehandelt up dem closterhave vor deme sprakfenster, praesentibus T.D. vnde L.Z.1544 Dittmer,Sassenrecht 125 Faksimile
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soll auch das closter thor und alle pforten ... verschlossen gehalten und auch das sprach-fenster also vermacht werden, daß dadurch niemand aus oder einkommen kan1610 Westphalen,Mon. IV 1183 Faksimile