Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Spielgrafenamt
Spielgrafenamt, n. Posten, Behörde, Tätigkeit eines Spielgrafen; auch die diesem unterstellten Personengruppen das spilgrafampt ... in Nidern und Obern Bayrn ... verlichen 1464 Moser,MusikerGen. 84 wie dann in andern ländern dergleichen spilgraffenämbter denen hofftromettern verlichen worden 1621 Carinthia I 145 (1955) 406 das spillgrafen ambt ... angestellt, ... dass die spill leuth in mehrerer zucht und obacht erhalten 1626 Moser,MusikerGen. 94 wollen dieselben ermelter spill gravenambt ... [aus Kostengründen] unersetzt gelassen [haben] 1626 Moser,MusikerGen. 95 wird allen ... unter die brud…