Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Spezialpfand
Spezialpfand, n. als Sicherheit (insb. für ein gewährtes Darlehen) übergebene oder überschriebene konkrete, einzelne Mobilie oder Immobilie vgl. Spezialhypothek, Spezialpfandschaft wann der letzte creditor hypothecarius ohne betrugk und collusion mit dem debitore sich an seinem special-pfande zeitlich zuvor bona fide bezahlet gemacht ... soll er bey solcher zahlung geschuͤtzet werdenn 1594 CCMarch. VI 3 Sp. 158 Faksimile daß ein special-pfand ... dem der anteriori hypothecae vorgezogen [werden soll] 1604 HadelnPriv. 168 Faksimile waͤre aber einem glaͤubiger ein gewiß und nahmhaftig gemachtes g…