Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
spezialbefehl m.
spezialbefehl , m. : oft genug hat der könig seine eigenen erlasse durch zuwiderlaufende spezialbefehle durchbrochen. Prutz preusz. gesch. 2, 351 ; die exemtion bezog sich nicht auf amtshandlungen, die auf königlichem spezialbefehl beruhten. R. Schröder d. rechtsgesch. 2 196, anm. 5.