Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Spanner
Spanner, Spänner, m.
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diejenigen, so aus der sole in denen kothen das saltz sieden lassen, werden pfaͤnner genennet. und pfannwercket entweder einer gantz alleine ... oder ihrer zweene und nicht mehr zusammen. jene nennet man gantze pfaͤnner, diese aber spaͤnner1670 Hondorff,HalleSalzw. 95 Faksimile
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welche ... ganz pfannwergen wollen, sollen 3000 guͤlden, ein spaͤnner aber 1500 gulden werth ... erkauftes thalguth an pfannen ... haben1762 Wiesand 817 Faksimile
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sollen die karrenzieher, spanner und schiffmeister in ladung der waaren auf die wägen oder schiffe dem waagmeister die zeichen, zahl und gewicht der stuken fleissig anzeigen1640/1711 ZürichSamml. II 93
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der personal-freyheit haben zu geniessen: ... unter-pflegere, stadt-botten, spannere1758 Reyscher,Ges. XIV 696 Faksimile