Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
spaltzettel m.
spaltzettel , m. doppelt, für beide parteien ausgefertigte urkunde, die für die echtheitsprüfung unregelmäszig auseinander geschnitten war und bei rechtsanzweifelungen wieder genau zusammengefügt werden konnte; vgl. zur sache spaltiges ortel unter spaltig 2, kerbbrief, kerbzettel oben theil 5, 557. 566, und unten spanbrief, spanzettel. spaltzettel von 1576 ( mit beschreibung ). Schmid schw. wb. 498 . Schm. 2 2, 667. als fem. nach dem alten geschlecht von mhd. zedele, zedel, schedula: dann ob dergleichen, so auser gerichts, wie auch dasjenige so auf die spän geschnitten, gefertigt, item spaltze…