Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sonntagsfeier
Sonntagsfeier, f.
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patent wegen der sonntags-feyer biß nachmittags 5 uhr1683 CCMarch. I 2 Sp. 90 Faksimile
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jaͤhrlich vier crahm- und viehe-maͤrckte ... dero edicta aber wegen der sonntages-feyer gebrochen werden, wann so wohl die verkaͤuffere, als auch ... die kaͤuffere von 3 und mehr meilen her des sonntages auszureisen sich gemuͤßiget befinden1706 CCMarch. V 2 Sp. 565 Faksimile
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der magistrat hat ... auf die sonntagsfeyer acht zu haben ... und die uebertreter zu bestrafen1785 Fischer,KamPolR. I 598 Faksimile
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unsere section des cultus im ministerium des innern hat sich uͤber die von mehreren gerichtshaltern veranlaßte stoͤrung der sonntagsfeier beschwert1810 Rabe,PreußG. X 294 Faksimile