Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
solenn
solenn, adj., adv.
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es mag auch testamentum solenne mit papier gemacht werdenTeutschForm. 1571 Bl. 160v Faksimile
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eine solenne ober ambts commission1679 ZSchles. 3 (1860/61) 139
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meßen seynd solenne und privilegirte jahr-maͤrckte, welche ihr recht entweder vom kayͤser, oder vermoͤge einer undencklichen gewohnheit erlanget haben1704 Hübner,ZtgLex. 698 Faksimile
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giebt es unter grossen potentaten, fuͤrsten und herren, zweyerley art briefe, nemlich: 1. solenne oder cantzley-briefe, und 2. hand-schreiben1720 Lünig,Kanzleizeremoniell 41 Faksimile
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in allen solennen conventen, general-versammlungen, oder auch wo reichs-crays-deputirte zusammenkommenvor 1746 Moser,StaatsR. 26 S. 274 Faksimile
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zum kroͤnungsact durch solenne deputationes abgeschickter reichskleinodien1770 Kreittmayr,StaatsR. 85 Faksimile
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alle procuratoren muͤßen ... in der audienz, als dem solennen gerichtsort, mit schwarzen kleidern und maͤnteln ohne degen erscheinen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 217 Faksimile
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mandate werden genennet alle in solenner form abgefaßte, im ganzen lande zu publizirende gesetze1793 Schwarz,LausWB. II 336 Faksimile