Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Silberbrenneramt
Silberbrenneramt, n.
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ich N. schwere ... meinem silberbrenner-ampt treulich und fleißig fuͤrzustehen1593 SammlVerordnHannov. III 109 Faksimile
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dieweil auch bisher auf unserm bergwerk zu G. gebraͤuchlich gewesen, daß das waradyns-, gold- und silberbrenneramt durch eine person versehen worden, so wollen wir es auch also dabey bleiben laßen1619 Wagner,CJMet. 490 Faksimile