Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Sieltrift
Sieltrift, f.
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[die underthanen sollen laut vertrag] anstadt der einen, darin specificirten sieldrifft zween derselben sieldrift ... verrichten1592 FriesArch. II 96
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2 siel driffte waß vom Kniephauser nunmehro aber Ruͤstringer siel aufgeholet oder dahin zu schiffe gebracht werden mußnach 1624 FriesArch. II 98