Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sieldeich
Sieldeich, m.
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[siehl-richtern lieget ob,] zu beschaffen, daß die siehl-teiche bey zeiten gereiniget und bey gnugsamer weite und raumen wasser-lauff gehalten [werden]1693 BremPolO. 143 Faksimile
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sieldeich: ... der deich uͤber dem siele, so weit solcher von der sielacht mit unterhalten werden muß1784 Jacobsson,TechnWB. IV 162