Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
sielacht f.
sielacht , f. der landbezirk oder die gemeinde, deren gebiet durch ein siel abgewässert wird und die zu seiner unterhaltung verpflichtet ist. Adelung. Jacobsson 4, 162 a ; districtus claustralis, alle inwohner, die an solcher schleusse theil haben, denen sie mit wasser abführen dienet. Frisch 2, 276 c ; nd. wort, s. brem. wb. 4, 787. Stürenburg 246 a . ten Doornkaat Koolman 3, 183 a ; dafür auch schleus(en)einigung, nd. slüsenigung, s. theil 9, 660 f.