Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Siechenhauspfleger
Siechenhauspfleger, m.
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wie auch ... die mehrgedachte herrn dispensatoren ... abzinßen einnemen vnnd den verordneten siechhaußpflegern, die jeder zeit von einem erbaren rath bestellt werden, vberantworten moͤgen1580 Selecta Norimbergensia III (Ansbach 1770) 311
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die zinßverschreibungen, paarschaft etc. [solle gehalten werden] in einer wohlbeschlagenen truhen mit treyen starken schlossen, zu welchen sie, die bemelten drey spital- und siechhaus pfleger den einen schlüssel, der obervogt den andern und der rath allhie den dritten haben sollen1581 R.W. Volz, Spitalwesen des Großherzogthums Baden (Karlsruhe 1861) 277
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[rathsverwandte:] H., siechenhaus-, lazareth- und seelhauß-pfleger1808 WürtStaatsHdb. 184 Faksimile