Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Siechenhauspfleger
Siechenhauspfleger, m. wie Siechenpfleger wie auch ... die mehrgedachte herrn dispensatoren ... abzinßen einnemen vnnd den verordneten siechhaußpflegern, die jeder zeit von einem erbaren rath bestellt werden, vberantworten moͤgen 1580 Selecta Norimbergensia III (Ansbach 1770) 311 die zinßverschreibungen, paarschaft etc. [solle gehalten werden] in einer wohlbeschlagenen truhen mit treyen starken schlossen, zu welchen sie, die bemelten drey spital- und siechhaus pfleger den einen schlüssel, der obervogt den andern und der rath allhie den dritten haben sollen 1581 R.W. Volz, Spitalwesen des Großh…