Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Sicherheitsdienst
Sicherheitsdienst , die Maßnahmen einer Truppe gegen Überraschung durch den Feind. Zur Schonung der Kräfte des Ganzen verwendet man zur Durchführung der einschlägigen Aufgaben jeweils nur Bruchteile der Gesamttruppen, und zwar solche, die ihrer Eigenart nach für Lösung dieser Sonderaufgaben besonders geeignet sind (früher eigne sogen. leichte Truppen). Ihnen fällt hierbei die Aufklärung (früher Rekognoszieren genannt, s. Aufklärungsdienst ) sowie die unmittelbare Sicherung (Bedeckung) zu. Erstere soll der Führung rechtzeitig Nachrichten über den Feind verschaffen und damit die zum Fassen des E…