Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Separathandlung
Separathandlung, f.
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daß ... ihr kaiserl. majestaͤt ... sich der ... aßignation halber ... leichtlich werden vergleichen koͤnnen, so ich auch dahin, als zu einer separathandlung gestellt verbleiben lasse1642 Lori,BairKreisR. 323
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geheime nachrichten von der chur-saͤchsischen gesandten separat-handlung und vorschlaͤgen in puncto religionis1735 v.Meiern,Westph. III Vorb. 2
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haben die muͤnsterischen staͤnde ... schaͤdliche gemeine sachen in dem lauff der consultation nicht gelassen ..., sondern in separat-handlungen gezogen1736 v.Meiern,Westph. VI 329