Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Separathandlung
Separathandlung, f. separate, insb. geheime Verhandlung; va. über völkerrechtliche Gegenstände daß ... ihr kaiserl. majestaͤt ... sich der ... aßignation halber ... leichtlich werden vergleichen koͤnnen, so ich auch dahin, als zu einer separathandlung gestellt verbleiben lasse 1642 Lori,BairKreisR. 323 geheime nachrichten von der chur-saͤchsischen gesandten separat-handlung und vorschlaͤgen in puncto religionis 1735 v.Meiern,Westph. III Vorb. 2 haben die muͤnsterischen staͤnde ... schaͤdliche gemeine sachen in dem lauff der consultation nicht gelassen ..., sondern in separat-handlungen gezogen…