Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Sendereid
Sendereid, m.
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drey erbare personen ..., aus welchen er [Vikar] als dan einen zu erwehlen hat, welcher ... nach beschehenen dreyen proclamationen alsobald den siehner eydt zu schweren schuldig [ist]1696 LuxembW.(Majerus) I 535