Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Semester
Semester, n.
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halbjährige kollegia in das folgende semester hinein auszudehnen, ist nicht sitte1798 Schulz,FremdWB. IV 115
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wird keinem alumnus gestattet, ... das subdiakonat und diakonat vor dem fuͤnften semester des theologischen kurses, und die priesterweihe vor dem sechsten semester zu nehmen1805 RepStaatsVerwBaiern III 168 Faksimile