Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
selbstgefallen
selbstgefallen, adj.
-
demnach sich ein gemeine burgerschaft ... mit selbst gefallnem ... holz zue befolgen hat1587 WaldkirchStR. 25 Faksimile
-
[ist] alles selbstgefallene wildprät, es mag solches angeschossen gewesen seyn oder nicht, sich selbst gespießet haben ... dem jagd- und wildbanns-herrn einzuliefern1745 Machwart,JagdAnsbach 25