Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Selbstgebrauch
Selbstgebrauch, m.
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[dass sie] waß wir zu vnsern selbstgebrauch ... an eisen nothdürftig seyn werden, in ieden centner umb ein ortsgulten näher den andern verlassen sollen1572 ZBergHüttenSal. 44 (1896) 77
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dabei iedoch der selbstgebrauch des guts-herrns die landsidelleihe one anstand endigte und den bauern zur abtretung noͤtigte1757 Estor,RGel. I 790 Faksimile
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schazung von ihren eigentümlichen zum selbstgebrauch besitzenden wohnhäußern1786 HeidelbUnivStat. 306 Faksimile
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[Verbot] die düren laten und stickel in denen banweldern zu hauwen ohne zu seinem notwendigen selbstgebrauch1794 GasterLsch. 372 Faksimile
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eine einschraͤnkung im selbstgebrauch der rechte wird durch folgende natuͤrliche lebensverhaͤltnisse begruͤndet. a) durch das geschlecht ... b) die jugend1808 SammlBadStBl. I 673