Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Selbstgebrauch
Selbstgebrauch, m. eigene Verwendung, Nutzung, Ausübung bdv.: Selbsgebrauchung, Selbstnutz [dass sie] waß wir zu vnsern selbstgebrauch ... an eisen nothdürftig seyn werden, in ieden centner umb ein ortsgulten näher den andern verlassen sollen 1572 ZBergHüttenSal. 44 (1896) 77 dabei iedoch der selbstgebrauch des guts-herrns die landsidelleihe one anstand endigte und den bauern zur abtretung noͤtigte 1757 Estor,RGel. I 790 Faksimile schazung von ihren eigentümlichen zum selbstgebrauch besitzenden wohnhäußern 1786 HeidelbUnivStat. 306 Faksimile [Verbot] die düren laten und stickel in denen banwel…