Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Seitengraben
Seitengraben, (Seitelgraben), m. Abzugsgraben; Nebengraben van den zijdellgrauen sall weesen als auerdraegen is, meer sonder toeslaghe te bekomen 1483 Beekman,DijkR. II 1832 wer von seinen guͤthern das gewaͤsser ... in die wege oder deren seiten-graben ableitet, soll ... zur straffe gezogen und zur schadens-ersetzung angehalten [werden] 1746 HessSamml. IV 915 niemanden [soll] gestattet werden, aus denen seiten-graben eigenmaͤchtig ... eine waͤsserung auff seine wiesen zufuͤhren 1746 HessSamml. IV 915 alles vieh-huͤten und treiben mit den vieh-heerden durch die zu ableitung des wassers von den …