Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Seifner
Seifner, m.
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seifner [sollen] ihre lehen gegen den winter ... ordentlich verschreiben lassen, ... damit die bergaͤmter wissen, welche auf kuͤnftigen fruͤhling ihre seifen wieder zu belegen denken1784 Wagner,CJMet. 351 Faksimile
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wenn ein seifner den vierten montag nach ostern sein gebuͤrg nicht zu belegen und zu seifen anfangen ... wuͤrde, soll dieses alsdenn wieder in unser freyes gefallen seyn1784 Wagner,CJMet. 351 Faksimile
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seiffner ... sollen taͤglich fruͤh mit der sonnen auffgang an ihre arbeit treten und biß zu deren untergang daran beharren ... und ihren ziehnstein an dem ort, dahin sie mit dem verleyhen gehoͤren, schmeltzen, damit an zehnden und gebuͤhrnuͤß keine entwendung erfolge1693 Schönberg,Berginformation 134
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seifner heißt auf bergwercken einer, der in seifenwercken arbeitet1743 Zedler 36 Sp. 1517 Faksimile