Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Seerichter
Seerichter, m.
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nun sind hie die seerichter nach inhalt ihrer geschwohrnen pflicht schuldig, einem jeden ... ohne rencken das recht zusprechen vnnd die jenigen ernstlich zu straffen, die, eh der spruch ergangen, raubenFreyberger,ReichsZustand² VI 353
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soll auch kheiner außer erkhendtlich billichen vorwissen aines seerichters und ersamen rhats zu den maisterstückhen gelassen, villweniger in die zunfft aufgenommen werden1691 Ammersee/ArchFischG. 13 (1929) 144
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soviel ... die stehende wasser belangt, rechnen die authores nichts davon ad res publicas als die see ... welches jedoch der hiesigen lands-observanz nach ... nur bey groͤsseren und jenen seen eintrift, welche zugleich der cammer einverleibt, und sowol mit eignen see-richtern, als see-ordnungen versehen seynd1761 Kreittmayr,AnmCMax. II 716
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der seerichter: ... es fuͤhret in Baiern der vorsteher der fischerzunft am Ammersee diesen namen1780 Adelung IV 393 Faksimile
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der seerichter zu Diessen am Ammersee hat zeithero zu sorgen gehabt, daß die verordnung selbst beobachtet und die fischerei an gedachtem see nach hergebrachter ordnung unternommen würde1804 ArchFischG. 13 (1929) 121