Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Seemaut
Seemaut, f.
-
wellen wir auch, das gemellte von O. dye halbe seemauth, so vnnser anherr ... zu aufpawung vnd erhalltung der thuren daselbst denselben burgern verlihen haben, ... empfohen mogen1529 Bischoff,ÖStR. 98